Kanonier, A. (2022). Planungsrechtlicher Umgang mit Widmungsfestlegungen in der Stadt Salzburg, insb. bezüglich Mobilisierungsmöglichkeiten bzw. Rückwidmungen. http://hdl.handle.net/20.500.12708/154236
Die planungspraktischen Herausforderungen in der Stadt Salzburg nehmen insb. im planungsrechtlichen Umfeld in den letzten Jahren zu. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Planungsinteressen und damit (teilweise) verbundenen Nutzungs- und Interessenkonflikten ergeben sich Abstimmungserfordernisse unterschiedlicher – öffentlicher – Interessen, die durch vielfältige Raumordnungsziele und differenzierte planungsrechtliche Regelungen insb. für die Planungsbehörde anspruchsvoll sind. Beachtlich dabei sind die planungsrechtlichen Herausforderungen im Umfeld der klassischen Planungsinstrumente der örtlichen Raumplanung, insb. des Flächenwidmungsplanes, die zunehmend durch zusätzliche Aufgaben überlagert werden.
Im Zuge der Ausarbeitung des neuen räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) in der Stadt Salzburg, welches das wesentliche Raumplanungsinstrument der Stadt zur Definition langfristiger Ziele der räumlichen Entwicklung ist , stellt der Umgang mit Bauland einen wesentlichen umsetzungsrelevanten Schwerpunkt dar. Planungsrechtlich herausfordernd erweisen sich einerseits planerische Maßnahmen, die sich auf gewidmetes Bauland beziehen, das noch keiner nutzungskonformen Verwendung zugeführt, also noch nicht bebaut wurde. Andererseits sind bei Neuwidmungen von Bauland zwar die Mobilisierungsabsicherungsmöglichkeiten, insb. durch die Vertragsraumordnung, deutlich höher, jedoch sind die Möglichkeiten und Grenzen der Vertragsraumordnung in der konkreten Anwendung – über reine Verwendungsverträge hinaus – nicht eindeutig.
Vor diesem fachlich-rechtlichen Hintergrund wurde eine Expertise zum künftigen Umgang mit Bauland und Baulandpotentialen in der Stadt Salzburg ausgearbeitet, wobei folgende fachlich-rechtlichen Schwerpunkte behandelt werden:
• Änderung von Flächenwidmungsplänen mit besonderem Schwerpunkt auf Rückwidmungen,
• Möglichkeiten der Baulandmobilisierung,
• Vertragsraumordnung als zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt und Grundeigentümer:innen.
Ergänzt werden diese drei Schwerpunkte, die fachlich eng zusammenhängen, um einen zusätzlichen Themenschwerpunkt, der sich – vergleichsweise kürzer – Mischnutzungen, also der Abkehr der klassischen Nutzungstrennung, widmet.