Girkinger, G. (2020). Die Entwicklung des österreichischen Mietrechts im 20. Jahrhundert mit speziellem Focus auf die Entwicklung des Befristungsrechts [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2020.86281
Diese Arbeit beleuchtet die Entwicklung des österreichischen Mietrechts im 20. Jahrhundert mit speziellem Focus auf die Entwicklung des Befristungsrechts.Als leitende Forschungsfrage gilt folgende:Welche Gründe hat es für den Wandel des Befristungsrechts bis zum aktuellen Stand gegeben?Die Beantwortung der Frage erfolgt im Zuge einer Literaturanalyse, die mit einer Verknüpfung von relevanten Auszügen des Mietrechtsgesetzes dargestellt wird.Der Mieter_innenschutz des MRG ist im Laufe der Zeit zu einem ökonomisch und sozial bedeutsamen Gegenstand des Zivilrechts geworden. Die sozialstaatliche Funktion des Mieter_innenschutzes ist heute ungebrochen. Den Grundstein für das heutige Mietrecht legten kaiserliche Beamte_innen. Um der zu dieser Zeit in Österreich vorherrschende qualitative und quantitative Wohnungsnot und das Versäumnis der 3. Teilnovelle des ABGB als vorherrschende Rechtsquelle diesen sozialen Umständen Rechnung zu tragen, führten nur wenige Monate nach der Verabschiedung deren Verabschiedung am 26. Jänner 1917 zu der Erlassung der1. Mieter_innenschutzverordnung. Der Grundstein sowie das Bewusstsein für die Notwendigkeit staatlicher Schutzmaßnahmen zugunsten der Mieter_Innen ist damit gelegt worden. Als Provisorium und „Notrecht“ 1917 eingeführt, avancierte diese mieter_innenschutzrechtliche Sondernorm vom kurzfristigen Sondergesetz, durch die Entwicklungen der 2. und 3. Mieterschutzverordnung zum Mietengesetz 1922. Der dringenden Wohnungsnot, die in den sozial schwächeren Schichten der österreichischen Gesellschaft vorherrschte, wurde vor allem durch die Errichtung von Genossenschaftswohnungen und den kommunalen Wohnbau Sorgen getragen. Die Veränderung der politischen Landschaft führte zur Erlassung des Mietrechtgesetzes 1981. Bei der Einführung des Mietrechtsgesetzes 1981 waren Befristungsvereinbarungen bei Wohnungsmietverträgen – wie auch schon zuvor im Mietengesetz – nur in begrenztem Umfang zulässig. Infolge erfuhr das Mietrechtsgesetzes 1982 zahlreiche Novellierungen. Damit wurde die Zulässigkeit und Anwendbarkeit von Befristungsvereinbarungen ausgedehnt und liberalisiert. In der Politik wird das Mietrechtsgesetz aufgrund seiner emotionalen Dynamik gezielt eingesetzt, jedoch nicht stets mit einem Ergebnis auf Gesetzesebene.
de
Additional information:
Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers