Bauordnung novelliert : Wesentliche Änderungen
Wien hat seit dem 4. April 2009 eine neue Bauordnungsnovelle. Unter anderem wurden umstrittene Paragraphen
neudefiniert, wie der § 69, der unter der Voraussetzung "Geringfügigkeit" Abweichungen von den
geltenden Baubestimmungen ermöglichte oder § 81, der das Flächenausmaß der nicht straßenseitigen Giebelflächen
offen ließ. Der § 69 der Bauordnung für Wien ermöglichte die Erteilung einer Bewilligung für sogenannte "unwesentliche" Abweichungen von Bebauungsvorschriften. Diese Regelung wurde zunehmend
als Instrument eingesetzt, um das zu erreichen, was nach Bebauungsvorschriften nicht erreichbar gewesen wäre. Die unterschiedlich Handhabung und Unklarheiten, sowie die fehlende
Transparenz bei den Entscheidungsprozessen, insbesondere im
Zusammenhang mit dem Ausmaß der Bauvolumen, lösten immer
wieder laute Kritik aus.
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Normen
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Neu Bauordnung für Wien
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Änderungen in Bauplanung
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Bauordnung Novelliert: Wesentliche Änderungen
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E253-03 - Forschungsbereich Raumgestaltung und Entwerfen