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<div class="csl-entry">Porsch-Sutter, A. (2021). <i>Gesamt- und Teilvergabe von Bauaufträgen gemäß Bundesvergabegesetz 2018</i> [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2021.90723</div>
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dc.identifier.uri
https://doi.org/10.34726/hss.2021.90723
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dc.identifier.uri
http://hdl.handle.net/20.500.12708/17357
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dc.description
Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
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dc.description.abstract
2014 wurde mit der Annahme der Richtlinie 2014/24/EU durch das europäischen Parlament die Richtlinie 2004/18/EG aufgehoben und eine Reform der Regelungen zum öffentlichen Auftragswesens durchgeführt. Die endgültige Umsetzung dieser Richtlinie in Österreich erfolgte durch das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018). Neben der Einführung des Kriteriums, dass öffentliche Aufträge nunmehr nach dem Grundsatz des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ vergeben werden müssen und verschärfter Bestimmungen in Bezug auf die Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten, liegt der Fokus dieser Richtlinie auch auf der Berücksichtigung von Kriterien für eine „grüne Vergabe“, sozialer Aspekte und dem Bürokratieabbau. Zusätzlich zu den bereits genannten Kriterien war und ist die Förderung und Mieteinbeziehung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen „KMU“ bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein wesentlicher, im Rahmen der europäischen Gesetzgebung berücksichtigter, Aspekt. Durch die Möglichkeit der Aufsplittung von Aufträgen in Lose und durch die Einschränkung der Anforderungen in Bezug auf den Jahresumsatz wird KMU der Zugang zu öffentlichen Vergaben erleichtert bzw. die Position von KMU im Rahmen des Vergabeprozesses gestärkt. In Zusammenhang mit dem „Aufsplitten“ von Aufträgen steht die grundsätzliche Frage, die ein öffentlicher Auftraggeber vor Beginn des Vergabeprozesses zu klären hat, nämlich ob eine Vergabe im Rahmen einer Gesamt- oder als Teilvergabe erfolgen soll. Diesem Themenbereich wird oftmals bei Projektstart zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, was zur Folge hat, dass es durch Planungsänderungen während der Projektausführung zu unerwünschten Zeitverzögerungen und Kostensteigerungen kommen kann. Die Zulässigkeit von Gesamt- und Teilvergabe ist insbesondere im Baubereich für die gemeinsame (bzw getrennte) Vergabe von Planungs- und Bauleistungen relevant. An Hand von zwei Großprojekten werden zwei unterschiedliche Herangehensweisen zur Projektabwicklung dargestellt und auch das Partnering Modell als innovatives Konzept skizziert.
de
dc.language
Deutsch
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dc.language.iso
de
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dc.rights.uri
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
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dc.subject
Planungsleistung
de
dc.subject
Bauleistung
de
dc.subject
Totalunternehmer
de
dc.subject
Partnering-Modell
de
dc.subject
Gesamtvergabe
de
dc.subject
Losvergabe
de
dc.title
Gesamt- und Teilvergabe von Bauaufträgen gemäß Bundesvergabegesetz 2018
de
dc.title.alternative
Total and partial award of construction contracts in accordance with the 2018 Federal Procurement Act