Prenner, C. (2021). Fassadenbegrünung - Eine Herausforderung für öffentliche und private Hand in Wien [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2021.90437
Fassadenbegrünungen erlangen aktuell in der Immobilien- und Bauwirtschaft viel Aufmerksamkeit, unter anderem zurückführend auf politische Zielsetzungen, Erlassungen und Leitfäden. Rechtliche Rahmenbedingungen setzen den Grundstein für eine flächendeckende Fassadenbegrünung. Eine flächendeckende Begrünung ist, unter Berücksichtigung aller Wirkungsweisen einer Fassadenbegrünung, mit Sicherheit die sinnvollste Umsetzung. In Wien sollen Fassadenbegrünungen nun verpflichtend bei Neubauvorhaben eingeführt werden. Was eine solche Verpflichtung für Bauwerber/Innen, die öffentliche Hand und Nutzer/Innen in Wienbedeuten würde und was in diesem Zusammenhang rechtlich, planerisch und nutzungstechnisch zu berücksichtigen ist wird in dieser Masterarbeit untersucht und analysiert. Ziele der Arbeit sind, rechtliche Rahmenbedingungen in Wien darzustellen, bisher gesetzte Maßnahmen zur Fassadenbegrünung sowie deren rechtliche Verankerung zu analysieren und eine Aussicht zu geben, ob die derzeit gültigen Vorschriften auch für die Fassadenbegrünung ausreichen oder ob diese adaptiert oder neu geschaffen werden müssen, um die Verwirklichung von Fassadenbegrünung zu erleichtern oder gar zu ermöglichen. Die hierzu notwendige Auswertung beruht auf einer Literatur- und Gesetzesanalyse und stellt den derzeitigen Status dar ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Regelungen zur Fassadenbegrünung auf Bundesebene gibt es aktuell keine, allerdings sind Abschnitte aus geltenden Gesetzestexten bei der Umsetzung einer Fassadenbegrünung zu beachten, so z. B. die Nachbarrechtregelungen aus dem ABGB. Das ÖREK beinhaltet bereits Anforderungen an die Stadtplanung zur Klimawandeladaption und konkrete Forderungen nach Dach- und Fassadenbegrünungen. So obliegt die Fassadenbegrünung, wie auch die Raumplanung, den Ländern. Die in der Wiener Bauordnung geschaffene optionale Bebauungsbestimmung für Fassadenbegrünungen tritt im gesamten Plangebiet in Kraft, wenn es zu einer Erlassung- oder Änderung eines Flächenwidmungs- oder Bebauungsplans kommt. Ein Entwurf der ÖNORM L 1136 liegt bereits vor und zeigt deutliche Lücken im Vergleich zur bisher viel angewandten deutschen Norm. So verweist der Entwurf z.B. in Hinblick auf die brandschutztechnischen Anforderungen lediglich auf die geltenden OIB-Richtlinien und schafft somit keine zusätzliche Aufklärung.
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Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers