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<div class="csl-entry">Damjanovic, D., & Hahnenkamp, P. (2023). Zur Antragslegitimation der Kammern auf Normenkontrolle. <i>Oesterreichische Zeitschrift fuer Wirtschaftsrecht: Beitraege zum Recht der Wirtschaft, Umwelt und Technik</i>, <i>50</i>(4), 154–162.</div>
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dc.identifier.issn
0379-4407
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dc.identifier.uri
http://hdl.handle.net/20.500.12708/196604
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dc.description.abstract
Der wirtschaftlichen Selbstverwaltung - wie bspw der Arbeiter- und Wirtschaftskammer - kommt eine gewaltenteilende und machtbegrenzte Funktion in der Staatsorganisation zu. Im Gegensatz zu ihren Einflussmöglichkeiten und ihrer Interessensvertretung im Gesetzgebungsprozess oder bei der Erlassung von Verordnungen ist den Kammern jedoch keine Möglichkeit eingeräumt, eine abstrakte Normenkontrollebeim Verfassungsgerichtshof zu initiieren. Um eine Rechtmäßigkeitsprüfung genereller Normen einzuleiten,bleiben ihnen entweder durch Gesetzgeber oder Rsp eingeräumte, teils systemwidersprüchliche Bescheidumwege oder bloß der Individualantrag nach Art 139 bzw Art 140 B-VG offen. Der Beitrag möchtesich mit der VfGH-Rechtsprechung zur Antragslegitimation von Kammern sowie mit einigen aktuellen Bescheidumwegen zur Kontrolle genereller Normen auseinandersetzen. Die Bescheidumwege sowie dasaktuelle Ungleichgewicht zwischen Wirtschaftstreibenden und wirtschaftlich Betroffenen, Interessen imRechtswege durchzusetzen, zeigen das steigende Bedürfnis, über eine Ausweitung der Rechtmäßigkeitskontrolle - von Kammern im Interesse ihrer Mitglieder, aber auch von freiwilligenVerbänden, etwa zugunsten der Wahrnehmung von Umweltinteressen - vor dem VfGH nachzudenken.
de
dc.language.iso
de
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dc.publisher
Facultas Verlags- und Buchhandels AG
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dc.relation.ispartof
Oesterreichische Zeitschrift fuer Wirtschaftsrecht: Beitraege zum Recht der Wirtschaft, Umwelt und Technik
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dc.subject
Antragslegitimation
de
dc.subject
Normenkontrolle
de
dc.title
Zur Antragslegitimation der Kammern auf Normenkontrolle