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<div class="csl-entry">Böhmdorfer, C. (2016). <i>Der österreichische Mieterschutz im historischen Kontext : Auswirkungen der Mietrechtsgesetzgebung auf Gesellschaft, Politik und Wirtschaft</i> [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2016.24564</div>
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dc.identifier.uri
https://doi.org/10.34726/hss.2016.24564
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http://hdl.handle.net/20.500.12708/2317
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dc.description.abstract
Der österreichische Mieterschutz ist ein Kind des Ersten Weltkriegs. Die kaiserlichen Notverordnungen schufen damit Recht, wo vorher nur das ABGB einen lockeren Rahmen vorgab. Die Mietzinsbildung auf niedrigem Niveau wurde vorgeschrieben und ein starker Kündigungsschutz eingeführt. So hatte der Mieterschutz unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der städtischen Bevölkerung und half, die negativen Auswirkungen der kriegsbedingten, wirtschaftlichen Umwälzungen für weite Teile der Bevölkerung einzudämmen. Auch für private Hausbesitzer änderten sich damit die Umstände dramatisch: Ihre sicher geglaubte Hausherrenrente schwand mit Unterstützung der Inflation immer weiter dahin. Denn im Frieden wurde der Mieterschutz bald zentrales Element der Sozialgesetzgebung. Das bürgerliche und das sozialdemokratische Lager stritten während der 1. Republik verbittert um gesellschaftliche und politische Fragen, bis 1933 der Ständestaat ausgerufen wurde. Doch in Fragen des Mieterschutzes herrschte abgesehen von rhetorischen Scharmützeln weitgehend Einigkeit. 1922 löste das Mietengesetz die kaiserlichen Notverordnungen ab und der Mieterschutz hatte nun einen eigenen rechtlichen Rahmen. In der 2. Republik blieb der Mieterschutz ein wichtiger Teil der Sozialgesetzgebung. Am 1922 verabschiedeten Mietengesetz änderte sich in den ersten Jahrzehnten nach 1945 nur sehr wenig. Neben dem Mieterschutz bekam der kommunale und staatlich geförderte Wohnbau von der Politik eine immer wichtigere Rolle zugesprochen und wirkte sich mittelbar und unmittelbar auf den privaten Immobiliensektor aus. Sowohl Neubau als auch Sanierung des Altbestandes wurde durch die verminderten Ertragsmöglichkeiten erschwert. Anfang der 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts löste das Mietrechtsgesetz das Mietengesetz ab und führte mit dem Kategoriensystem eine neue Mietzinsbildung ein, die Mitte der 1990er-Jahre vom etwas flexibleren Richtwertsystem abgelöst wurde. Auch Ausnahmen von der Mietzinsbildung trugen in den vergangenen drei Jahrzehnten zur graduellen Liberalisierung des Mieterschutzes bei. Damit entspannte sich die Lage für private Besitzer ein wenig, doch ein wesentlicher Zug des Mieterschutzes wurde noch verstärkt: Bis heute ist der Mietermarkt geprägt von den verschiedenen Epochen des Mieterschutzes - die Höhe des Mietzinses hängt von dem Datum der Vertragsbeginn ab.
de
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Der österreichische Mieterschutz ist ein Kind des Ersten Weltkriegs. Die kaiserlichen Notverordnungen schufen damit Recht, wo vorher nur das ABGB einen lockeren Rahmen vorgab. Die Mietzinsbildung auf niedrigem Niveau wurde vorgeschrieben und ein starker Kündigungsschutz eingeführt. So hatte der Mieterschutz unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der städtischen Bevölkerung und half, die negativen Auswirkungen der kriegsbedingten, wirtschaftlichen Umwälzungen für weite Teile der Bevölkerung einzudämmen. Auch für private Hausbesitzer änderten sich damit die Umstände dramatisch: Ihre sicher geglaubte Hausherrenrente schwand mit Unterstützung der Inflation immer weiter dahin. Denn im Frieden wurde der Mieterschutz bald zentrales Element der Sozialgesetzgebung. Das bürgerliche und das sozialdemokratische Lager stritten während der 1. Republik verbittert um gesellschaftliche und politische Fragen, bis 1933 der Ständestaat ausgerufen wurde. Doch in Fragen des Mieterschutzes herrschte abgesehen von rhetorischen Scharmützeln weitgehend Einigkeit. 1922 löste das Mietengesetz die kaiserlichen Notverordnungen ab und der Mieterschutz hatte nun einen eigenen rechtlichen Rahmen. In der 2. Republik blieb der Mieterschutz ein wichtiger Teil der Sozialgesetzgebung. Am 1922 verabschiedeten Mietengesetz änderte sich in den ersten Jahrzehnten nach 1945 nur sehr wenig. Neben dem Mieterschutz bekam der kommunale und staatlich geförderte Wohnbau von der Politik eine immer wichtigere Rolle zugesprochen und wirkte sich mittelbar und unmittelbar auf den privaten Immobiliensektor aus. Sowohl Neubau als auch Sanierung des Altbestandes wurde durch die verminderten Ertragsmöglichkeiten erschwert. Anfang der 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts löste das Mietrechtsgesetz das Mietengesetz ab und führte mit dem Kategoriensystem
en
dc.language
Deutsch
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dc.language.iso
de
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dc.rights.uri
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
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dc.subject
Mietengesetz
de
dc.subject
Mietrechtsgesetz (MRG)
de
dc.subject
privater Wohnbau
de
dc.subject
Sozialpolitik
de
dc.subject
Wohnbaupolitk
de
dc.subject
rotes Wien
de
dc.subject
Wohnungsanforderung
de
dc.title
Der österreichische Mieterschutz im historischen Kontext : Auswirkungen der Mietrechtsgesetzgebung auf Gesellschaft, Politik und Wirtschaft