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<div class="csl-entry">Schönberger, M. C. (2016). <i>Die Anwendung des Enteignungsverfahrens : die Auswirkung auf die Wertermittlung betroffener Liegenschaften am Beispiel des Flughafens Graz-Thalerhof</i> [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2016.36911</div>
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dc.identifier.uri
https://doi.org/10.34726/hss.2016.36911
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dc.identifier.uri
http://hdl.handle.net/20.500.12708/2422
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dc.description.abstract
Diese Masterthese versucht darzustellen, welche Auswirkungen die Erweiterung der Flugplatzgrenzen auf die unmittelbar benachbarten Grundstückseigentümer besonders für das im Westen angrenzende Schotterwerk hat und ob der Flughafen Graz den Erwerb der nunmehr als Flugplatz gewidmeten Grundstücke durch eine behördliche Enteignung durchsetzen kann. Im Ergebnis ist zu beantworten, dass solange die FBG nicht im Stande ist, den Nachweis der Notwendigkeit zur Einbeziehung der betreffenden Liegenschaften für ein konkretes im öffentlichen Interesse liegendes Vorhaben tatsächlich zu erbringen, sind die Voraussetzungen für ein Enteignungsverfahren nach dem LFG nicht gegebenen. Für den Fall, dass die FBG den Nachweis der Notwendigkeit erbringen kann, und die Enteignung der Alois Schönberger GmbH zugehörigen Liegenschaften somit zulässig ist, hat der Enteignete im Rahmen der gerichtlichen Entschädigungsfestsetzung keinerlei vermögensrechtliche Nachteile zu erwarten. Das Enteignungsrecht geht von der Ersatzbeschaffung aus, sodass der durch den Eingriff belastete Grundeigentümer mit der Leistung einer Ausgleichszahlung wieder in jene Vermögenslage versetzt wird, in der er sich vor diesem Eingriff befunden hat. Zusammenfassend ist sohin festzustellen, dass der Zweck der Entschädigung darin besteht, den enteignungsbedingten Vermögensnachteil wieder auszugleichen. Dabei ist die Entschädigung nicht auf den Ersatz des Substanzverlustes beschränkt, sondern es sind auch alle übrigen Vermögensnachteile zu ersetzen. Im Ergebnis setzt sich eine Enteignungsentschädigung aus folgenden drei Bestandteilen zusammen: 1. Ersatz des im Verkehrswertes enthaltenen Substanzverlustes des Grundstückes; 2. Ersatzbeschaffungsspesen in der anerkannten Höhe von 7,5%, sowie 3. Ersatz aller übrigen Vermögensfolgeschäden. Nicht dem Wert des Enteignungsgegenstandes kommt daher besondere Bedeutung zu, sondern der Verfügbarkeit zur Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzgrundstückes mit einer vergleichenden Widmung.
de
dc.language
Deutsch
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dc.language.iso
de
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dc.rights.uri
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
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dc.subject
Enteignung
de
dc.subject
Enteignungsentschädigung
de
dc.subject
Sicherheitszone
de
dc.subject
Planungsvorwirkung
de
dc.subject
Schotterwerk
de
dc.subject
Nutzungseinschränkung
de
dc.title
Die Anwendung des Enteignungsverfahrens : die Auswirkung auf die Wertermittlung betroffener Liegenschaften am Beispiel des Flughafens Graz-Thalerhof