Rauchwerger, T. (2010). Datenschutz gegen Verbrechensbekämpfung : am Beispiel der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz [Diploma Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubtuw:1-40760
Am 6. Dezember 2007 wurde im Nationalrat die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen. Durch diese Novelle sind die Sicherheitsbehörden berechtigt, von Providern von öffentlichen Telekommunikationsdiensten Auskunft über IP-Adressen zu einer bestimmten Nachricht und den genauen Zeitpunkt der Übermittlung zu verlangen. Dies darf nur geschehen, wenn Tatsachen die Annahmen der konkreten Gefahrensituation rechtfertigen und sie diese Daten als Grundlage für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sicherheitspolizeigesetz benötigen.<br />Durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, die mit 01.01.2008 in Kraft getreten ist, ist die Kontrolle durch die Instanz der Justiz aufgehoben worden. Ohne richterlichen Befehl können Standortabfragen des Handy-Benutzers durchgeführt werden. Weiters können mit Hilfe von IMSI Catcher Gesprächsdaten des überwachten Handys aufgezeichnet werden.<br />Neben der Vorstellung der Änderungen durch diese Novelle, inkludiert diese Diplomarbeit eine generelle Übersicht der Gesetze in Österreich, in denen der Datenschutz eine Rolle spielt. Zusätzlich beinhaltet diese Arbeit einen Überblick über den Begriff der Online-Durchsuchung. Hierbei wird einerseits untersucht die Charakteristika einer Online-Durchsuchung und anderseits eine Zusammenfassung wie Sicherheitsbehörden sich zum Computersysteme Zugang verschaffen sowie dann die Daten auswerten.<br />In einem weiteren Kapitel werden noch die dahinter steckenden Technologien, wie z.B. IMSI-Catcher usw., beleuchtet, mit denen die Sicherheitsbehörden die Überwachungen durchführen. Als weiteren Aspekt dieser Arbeit wird auch ein Ausblick in anderen Ländern bezüglich Überwachungsmaßnahmen bzw. - methoden gewährt. Abschließend folgt ein Resümee der Arbeit, indem die Ergebnisse nochmals zusammenfassend werden sowie eine persönliche Stellungnahme zu diesem umfassenden Thema.<br />
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On the 6 of december 2007 the Austrian governance determined a novelette to the "Sicherheitspolizeigesetz". According to this novelette the security agencies are allowed to demand IP-address to a certain message and to an exact point of time from public providers. This can only be executed when facts of danger episode are legitimated. Because of the introduction of the "Sicherheitspolizeigesetz" novelette on 01.01.2008 the control-instance of the justice, especially the judges, was removed.<br />Now it is possible to arrange location requests of mobile user without resolution of a judge. It is not furthermore prohibited that content of conversation will be recorded with IMSICatcher but this can not be controlled so easy anymore. Beside of the introduction of the new novelette of the "Sicherheitspolizeigesetz", this paper includes an overview of the data protection laws in Austria.<br />Additionally the paper will include the characteristics of the "Computer-surveillance". This contains on one hand how the security agencies will access to computer systems and on the other hand how the data will be evaluated. As a further aspect of this paper I will also present supervisory measures of different countries than Austria. At the end of the paper I will finish it with a résumé with personal statement to this comprehensive topic.<br />
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Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers Zsfassung in engl. Sprache