Aschenbrenner, A.-T. (2009). Der Sachverständige für das Immobilienwesen : sein Gutachten - seine Haftung [Diploma Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubtuw:1-35476
Der Funktion des Sachverständigen kommt sowohl im Alltag als auch im gerichtlichen Verfahren eine immer wichtigere Bedeutung zu. Es sind nicht nur Private, die sich Rat und Auskunft suchend an den Sachverständigen wenden, es sind vor allem auch Gerichte, die Ihrer Urteilsfindung das Gutachten eines Sachverständigen zugrunde legen.<br />Aus dieser Tatsache, den Pflichten des Sachverständigen und den Anforderungen, die sowohl an ihn als auch an das Gutachten gestellt werden, lässt sich die Haftung des Sachverständigen ableiten. Diese Arbeit befasst sich zunächst mit der Person des Sachverständigen für das Immobilienwesen, sowie seinen Aufgaben und Pflichten.<br />Weiters sollen der Aufgabenbereich des Sachverständigen gegen jenen des Richters abgegrenzt und die Parallelen bzw. Unterschiede zum Beweismittel herausgearbeitet werden.<br /> Der zweite Teil dieser Arbeit befasst sich mit dem "Kernstück" der Sachverständigentätigkeit, nämlich der Gutachtenserstellung unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes und der ÖNORM B 1802.<br />Es wird die Problematik der gesellschaftlichen Anerkennung des Privatgutachtens dargestellt und zugleich auf die Standesregeln verwiesen, die sowohl ein gerichtlicher oder zertifizierter als auch ein privater Sachverständiger aufgrund der ethischen Anforderungen des Berufsstandes einzuhalten hat. Die Mindestanforderungen, die an ein gerichtliches Gutachten zu stellen sind, werden ebenso wie der Aufbau eines Gutachtens nach LBG dargestellt.<br />Im Rahmen der Bewertung, als letzter Teil des Gutachtens, wird auf die nationalen Wertermittlungsverfahren näher eingegangen, mit einem Verweis auf die in der österreichischen Bewertungspraxis immer mehr an Bedeutung gewinnenden internationalen bzw. europäischen Verfahren zur Liegenschaftsbewertung.<br /> Der dritte und letzte Teil dieser Arbeit widmet sich der zivilrechtlichen Haftung des Sachverständigen: während § 1299 ABGB den Verschuldensmaßstab anhebt, erweiter § 1300 ABGB die Haftung eines Sachverständigen auf die Erteilung eines nachteiligen Rats bzw. einer nachteiligen Auskunft. Der Haftung "jedermanns" iSd § 1300 ABGB wird ebenso thematisiert wie die Haftung des außergerichtlichen Sachverständigen gegenüber dem Auftraggeber und Dritten. Nach einem kleinen Exkurs hinsichtlich des Vertrages mit Schutzwirkung Dritter wird das Kapitel der Sachverständigenhaftung mit der Erläuterung der Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen gegenüber den Prozessparteien und Dritten abgeschlossen.