Wanke, A. (2009). Due Diligence bei der Liegenschaftsbewertung (Due Diligence Valuation) [Diploma Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubtuw:1-36857
Bei der Erstellung eines Gutachtens in der Liegenschaftsbewertung muss der beauftragte Sachverständige - unabhängig von der gewählten Bewertungsmethode - alle Rechte und Lasten berücksichtigen, die den Wert der Liegenschaft beeinflussen. Alles, was feststellbar ist, muss der Sachverständige tatsächlich feststellen und auf den konkreten Werteinfluss untersuchen. Die entsprechenden Pflichten in Rechtsvorschriften und Standesregeln sind grundsätzlich absoluter Natur und lassen dem Sachverständigen keine Wahl, einseitig auf eine genaue Ermittlung zu verzichten oder die Aussagekraft des Ergebnisses einzuschränken oder dazu Vorbehalte zu machen. Ein solches Vorgehen ist - soweit rechtlich überhaupt zulässig - wirksam nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber möglich. Daher führt die gegenteilige Praxis der Sachverständigen, die sich wegen der zunehmenden Haftungsstrenge der Gerichte herausgebildet hat, in den meisten Fälle nicht zum gewünschten Ergebnis, nämlich einer Einschränkung der Haftung des Sachverständigen für sein Gutachten. Sachverständige sollten bei der Bewertung von Liegenschaften auch bedenken, dass eine bewusste Verletzung dieser klaren und strengen Ermittlungspflicht dazu führen kann, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Schadenfall bedingungsgemäß Leistungsfreiheit einwendet.