Sedef, A. (2022, April 28). Der Vertrag als Planungsinstrument [Conference Presentation]. 50 Jahre Forschungsbereich Rechtswissenschaften: Renaissance des Planungsrechts, TU Wien, Austria.
Im Planungskontext setzt die öffentliche Hand zunehmend den zivilrechtliche Vertrag als Planungsinstrument ein. Als Beispiele können der Raumordnungs- und Mobilitätsvertrag sowie entsprechende Verträge im Bereich der Energieplanung genannt werden, die zwischen der öffentlichen Hand und Privaten abgeschlossen werden. Während der Einsatz des zivilrechtlichen Vertrags als Planungsinstrumente Vorteile mit sich bringt, gehen damit auch Probleme einher. Diese rühren ua daher, dass genuine öffentliche Aufgaben nicht mit Hoheitsakt, sondern mit einem zivilrechtlichen Vertrag, der eigentlich das Verhältnis zwischen zwei Privaten regeln soll, umgesetzt werden. Gerade wenn es um Transformationsprozesse zur ökologischen Nachhaltigkeit geht, hat der zivilrechtliche Vertrag aber großes Potential, sofern die derzeit bestehenden Rechtsunsicherheiten mit einer klaren gesetzlichen Grundlage beseitigt werden.