Proché, R. N. (2011). Verbraucherschutz im Bauträgerwesen [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. http://hdl.handle.net/20.500.12708/159525
Wie in der vorliegenden Arbeit dargelegt, gibt es in Österreich kein einheitliches Gesetz welches den Bereich des Verbraucherschutzes endgültig und für alle Lebensbereiche abschließend regelt. Stattdessen sind verbraucherschutzrechtliche Normen in verschiedensten Bereichen gesondert geregelt. Diese vorhandenen Bestimmungen sind im Bereich des Bauträgerwesens, ohne den Anspruch auf Vollzähligkeit stellen zu wollen, primär im allgemeinen Zivilrecht, im Konsumentenschutzgesetz, natürlich im Bauträgervertragsgesetz, aber auch im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Die vorliegende Arbeit definiert die Grundlagen des Bauträgerwesens, stellt die historischen Hintergründe der diesbezüglichen Gesetze und die Wirkungsweise der wichtigsten einschlägigen Normen vor und beschreibt den Aufbau und die verbraucherschutzrechtlichen Grundvoraussetzungen für ein Bauträgerobjekt, respektive der diesbezüglichen Vertragsformulare. Darüber hinaus gibt es im Bereich des wohnrechtlichen Verbraucherschutzes eine rege Judikatur, die insbesondere bei der Vertragsgestaltung von Formularen im Mietrecht einer starken Entwicklung unterzogen ist, welche dargestellt wird und die unter dem Gesichtspunkt einer analogen Anwendung im Bereich des Bauträgerwesens Berücksichtigung findet bzw. anhand der aufgezeigt wird, wie sich die aktuelle Judikatur auf die Ausgestaltung von Bauträgervertragsformularen auswirken könnte. Ebenso werden diesbezüglich Problembereiche aus der Praxis vorgestellt, die im Zusammenhang mit der Gestaltung von Bauträgervertragsformularen und dem Verbraucherschutz generell geortet wurden. Insgesamt zeigt sich, dass dem Konsumentenschutz bei Bauträgerprojekten durchaus Regelungslücken innwohnen und in vielen Bereichen Rechtsunsicherheiten vorhanden sind. Schlussendlich bietet ein rechtspolitischer Ausblick in der vorliegenden Arbeit eine Einschätzung, wie sich diese Rechtsmaterie momentan entwickelt. Die Härte mit der in der Gerichtspraxis konsumentenschutzrechtlich durchgegriffen wird empfiehlt eine konstruktive Weiterentwicklung des Bauträgerwesens auf Gesetzgebungsebene unter der Mitwirkung aller Interessensvertretungen.