Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Voraussetzungen, Folgen und Probleme sich aus rechtlicher Sicht ergeben, wenn Gemeinden eine/n InvestorIn bei der Realisierung von Planungsvorhaben aktiv unterstützen. Die Betrachtung von Planungsgesetzen, Fachliteratur, Judikatur und auch Beispielen aus der Praxis gibt zu erkennen, dass das Handeln der AkteurInnen aus planungssystematischer und -rechtlicher Sicht nur bedingt so vorgesehen ist, wie es tatsächlich stattfindet. Dabei können einzelne Projekte unter der Berücksichtigung bestimmter Rahmenbedingungen durchaus zu den Planungszielen von Gemeinden beitragen und positive Effekte auf die Lebensqualität der BürgerInnen haben. Da das nominelle Planungsrecht strikte Vorgaben zur Änderung von Flächenwidmungsplänen und Bestimmungen zur Festlegungen von Nutzungsarten beinhaltet, können Projekte am ehesten im Rahmen individueller Abkommen, im Idealfall vertraglich abgesichert, mit einer Gemeinde realisiert werden. Dadurch können gleichzeitig die jeweiligen Interessen gesichert und die Verfahrensdauer verkürzt werden. Den Gemeinden kommt dabei die Aufgabe zu, Investitionen zu ermöglichen, dabei aber gleichzeitig das öffentliche Interesse zu wahren und Bedürfnisse von BürgerInnen zu berücksichtigen. Für dieses Vorgehen sind detaillierte strategische Vorgaben - wie etwa das Örtliche Entwicklungskonzept - sowie die Berücksichtigung der sich aus vorherrschenden Rechtsnormen ergebenden Fragestellungen von essentieller Bedeutung.<br />Das gilt in gleichem Maße für politische Rahmenbedingungen, da die Bestimmungen des Planungsrechts nicht ausreichend für Fragen der Realisierung großer, überregional bedeutsamer Projekte geeignet sind bzw. sein sollten.
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Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers