Lindenberger, I. (2023). Der Immobilienerwerb: Ein Vergleich zwischen dem Kauf durch ein Maklerunternehmen und der Teilnahme an einer Zwangsversteigerung [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2023.111627
Aufgrund des herrschenden Interesses am Erwerb von Wohnungseigentumsobjekten werden der Kauf über ein Maklerunternehmen und der Erwerb mittels Zwangsversteigerung verglichen. Konkret befasst sich diese Arbeit mit dem Erwerb von Immobilien, eingeschränkt auf Wohnungseigentumsobjekte, einerseits zwischen einem Unternehmer als Vermittler (Immobilienmakler) und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes andererseits durch die gerichtliche Zwangsversteigerung und den Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Die These zeigt dem potenziellen Käufer1 eine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen, Chancen und Risiken sowie Rechten und Pflichten der zwei Erwerbsmöglichkeiten auf. Einem Immobilieninteressenten wird dadurch ein Überblick über die einzelnen Schritte von der Kontaktaufnahme und der Besichtigung bis hin zum Kaufvertrag und der Einverleibung im Grundbuch gegeben. Er kann durch den Vergleich vom Maklererwerb und der Ersteigerung abschätzen, welche Kosten, Pflichten und Rechte beim Wohnungseigentumserwerb auf ihn zukommen. Dadurch kann ein potenzieller Interessent herausfinden, welche Erwerbsform für sein Anforderungsprofil geeigneter ist. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Abwicklung der Zwangsversteigerung im Vergleich zum Maklererwerb aufgrund der vorgegebenen gesetzlichen Ausführungen engmaschiger und der Schutz des Käufers bei der Ersteigerung (z. B. Schadenersatzansprüche, Gewährleistung oder Rücktrittsrechte) nicht im selben Ausmaß vorhanden ist, im Vergleich zum Ankauf über einen Immobilienmakler. Darüber hinaus entstehen beim Makler zwar Kosten in Form einer Provision, im Austausch dafür erhält der Käufer üblicherweise eine professionelle Beratungstätigkeit durch den Immobilienmakler und die Unterstützung bis zur grundbücherlichen Eigentumseintragung.
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Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers