Das Bauherrenmodell ist eine spezielle Art der Vermögensveranlagung in Immobilien. Seit ungefähr 25 Jahren werden Bauherrenmodelle als Publikumsmodelle angeboten. Investoren werden mit steuerlichen Anreizen angelockt, die für sanierungsbedürftige und den restriktiven Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliegenden Wohnhäusern gegeben sind. Inzwischen wurden zahlreiche Novellierungen der Steuergesetzgebung durchgeführt, die die Attraktivität des Bauherrenmodells vermindern. Dennoch ist die Nachfrage für steuerliche Verlustzuweisungen, die durch die Investition in Bauherrenmodelle erzielt werden, nach wie vor gegeben. Bei der Konzeption eines Bauherrenmodells müssen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Es ist zu unterscheiden, ob dem Investor eine Wohnung zugeordnet ist, oder ob er schlichter Miteigentümer ist. Beim Anfallen von Verlusten muss nach Aufforderung des zuständigen Finanzamtes mittels Prognoserechnung nachgewiesen werden, dass keine Liebhaberei vorliegt. Schlussendlich muss noch unterschieden werden, ob der Investor als großer oder als kleiner Bauherr anzusehen ist. Ist der Kapitalanleger einmal Miteigentümer eines Bauherrenmodells, so ist sein eingesetztes Kapital langfristig gebunden. Die steuerlichen Folgen des Eigentumsübergangs innerhalb der ersten 20 bis 25 Jahre sind nicht zu unterschätzen. Die in Österreich angebotenen Publikumsmodelle versprechen dem Anleger hohe Renditen. Im Kapitel 7 wird ein Bauherrenmodell des Institutes für Anlageberatung AG analysiert. Die Berechnung ergibt, dass die versprochene Rendite bei weitem nicht erzielt werden kann. Auch bei der Premium Immobilien Beteiligung AG werden Rechenansätze gewählt, die sehr kritisch zu hinterfragen sind. Doch welche Finanzbeteilungsberechnungen arbeiten nicht mit Tricks und werden nicht schön gerechnet? Durch die Bauherrenmodelle wird zumindest die Anzahl der Substandardhäuser reduziert und das Stadtbild zumindest vorübergehend verschönert.