Reithofer, M. (2005). Der Richtwertmietzins : eine kritische Betrachtung [Diploma Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. http://hdl.handle.net/20.500.12708/185123
Mit der Einführung des Richtwertsystems beabsichtigte der Gesetzgeber eine an die tatsächlichen Verhältnisse angepasste und überprüfbare Mietzinsbildungsregelung, da das Kategoriesystem als zu starr und ungenau empfunden wurde. Dennoch konnte nicht auf alle jeweiligen Gegebenheiten eingegangen werden. Der Richtwertmietzins stellt insofern den nach jahrelangem Ringen der (seinerzeitigen) Koalitionspartner erzielten Kompromiss dar. Die Komplexität der Richtwertberechnung ergibt sich aus den gebäudespezifischen Komponenten, gegliedert in Erhaltungszustand und Lage, sowie den objektspezifischen Komponenten. Beides muss im Rahmen eines Lokalaugenscheins erhoben werden. Somit ist jeweils die individuelle Ermittlung des Mietzinses für das konkrete, dem Richtwert unterliegende Bestandsobjekt, erforderlich. Eine Schätzung über den Peildaumen führt jedenfalls am Ziel vorbei und kann in der Regel nur zum Schaden des Liegenschaftseigentümers gereichen, sowie einen Haftungsfall für den "Schätzer" bedeuten.