Baumüller, J., & Sopp, K. (2023). European Sustainability Reporting Standards : Die EU-Konsultationsfassung vom Juni 2023: Überblick und kritische Würdigung. PiR - Internationale Rechnungslegung, 19(7–8), 258–263. http://hdl.handle.net/20.500.12708/187830
Am 9.6.2023 hat die EU-Kommission das sogenannte „Set 1“ der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Konsultation veröffentlicht. Die Konsultationsfrist endete am 7.7.2023. Nunmehr soll die finale Fassung des ersten Sets der ESRS zeitnah verabschiedet werden. Die ESRS dienen der Konkretisierung der Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mit der CSRD einhergehen, sind sukzessive ab den Berichtsjahren 2024 anzuwenden.1 Darunter fällt auch der verpflichtende Rückgriff auf die ESRS. Der Veröffentlichung der Version vom 9.6.2023 ging die Übermittlung der von der EFRAG erarbeiteten Entwurfsfassungen dieser zwölf ESRS im November 2022 voraus. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen der Konsultationsversion der ESRS vor.