Baumüller, J. (2023). Hinweise zur Umsetzung der “doppelten Wesentlichkeit” : Erste Schritte in die neue Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung. BÖB-Journal : Fachinformationen für das Rechnungswesen, 94(23), 42–46.
Nachdem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Jänner 2023 in Kraft getreten ist, läuft für europäische Unternehmen bereits der Countdown zur neuen Ära der Unternehmensberichterstattung – die ganz im Zeichen der Ambition steht, finanzielle Leistung auf Augenhöhe mit ökologischer und sozialer Leistung zu etablieren. Als nächster Meilenstein wird die Finalisierung des ersten Sets an European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bis zum Sommer 2023 erwartet. Und hiernach haben viele Unternehmen bereits die erstmalige Anwendung dieser neuen Vorgaben für eine Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2024 vorzubereiten.