Baumüller, J. (2023). Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unmittelbare und mittelbare Anwendungsbereiche: Betroffenheitsanalyse im Hinblick auf CSRD, ESRS und Co. BÖB-Journal : Fachinformationen für das Rechnungswesen, 96(4), 42–45.
Ab dem 1.1.2024 sind erste Unternehmen verpflichtet, die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden. Dies stellt für viele dieser Unternehmen eine Herausforderung dar, die über die bloße Berichterstattung hinaus eine Neubeurteilung von bisherigen Wirtschaftsaktivitäten und Geschäftsbeziehungen erfordert. Entsprechend intensive Vorbereitungsarbeiten sind daher bereits am Laufen. Dem ersten Schritt hierfür, der Betroffenheitsanalyse, widmet sich der vorliegende Beitrag. Der aufzeigen soll, dass de facto der größte Teil der heimischen Wirtschaft auf die eine oder andere Art eine solche Betroffenheit zeigen wird (und daher möglichst frühzeitig entsprechend reagieren sollte).