Am 31.7.2023 hat die EU-Kommission die von ihr übernommenen Endfassungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht – nach einem langen und von kontroversen Debatten begleiteten Prozess. Damit liegen nunmehr die Standards vor, die ab dem Geschäftsjahr 2024 von jenen Unternehmen angewandt werden müssen, welche von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sind. Der vorliegende Beitrag stellt diese ESRS vor und gibt Empfehlungen für die dazu laufenden Implementierungsprojekte.