Mit der Erstanwendung der Berichtspflichten gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive(CSRD) wird nicht nur eine große Zahl europäischer Unternehmen neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen – diese Berichterstattung hat auch auf Grundlage neu eingeführter Standards zu erfolgen: den European Sustainability Reporting Standards(ESRS). Mitdiesen wird erstmalseine für alle berichtspflichtigen Unternehmen verbindliche, konkrete Vorgabe für Aufbau und (Detail-)Inhalt ihrer Berichte geschaffen. Die damit einhergehende Loslösung von etablierten internationalen Standards wird allerdings von vielen Seiten
kritisch gesehen. Das Konzept der „Interoperabilität“ soll hier Anschlussmöglichkeiten eröffnen. Der Beitrag skizziert dieses und zeigt Handlungsoptionen für Unternehmen auf, die zukünftig (ergänzend zu den ESRS) die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) einsetzen wollen. Ebenso wird die Brücke zu gleichlaufenden Kooperationsbemühungen mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) geschlagen.