Am 22.3.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den lang erwarteten Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht: das CSRD-UmsG. Damit soll der verbindliche Rechtsrahmen in Deutschland für jene Unternehmen geschaffen werden, die zum Teil schon seit 1.1.2024der Pflicht zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen. Die wichtigsten Inhalte dieses RefE werden in diesem Beitrag aufgezeigt und einer Würdigung unterzogen.