Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht einen Wesentlichkeitsgrundsatz als Fundament der neuen Berichtspflichten vor. Auf dessen Grundlage sollen Unternehmen die Inhalte, um die es in der Berichterstattung gehen soll, zunächst identifizieren: Im Austausch mit ihren Stakeholdern erfolgt dabei eine Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen iVm Nachhaltigkeitsaspekten. Was bislang allerdings noch weniger Beachtung gefunden hat, das ist ein zweiter Analyseschritt, der an diese inhaltliche Bewertung anknüpft – und auf ein Verständnis von der Entscheidungsnützlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen abstellt. Erst aus dieser Analyse resultieren die tatsächlich zu tätigenden Angaben über einen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt. Dieser Schritt wird im folgenden Beitrag näher betrachtet.