Am 6.2.2024veröffentlichte die EFRAG ein Dokument mit zwölf voneinander abgegrenzten Auslegungen zu „Set 1“ der ESRS. Damit sollen praktische Hilfestellungen für die Implementierung der neuen Berichtspflichten in der Anwenderpraxis geboten werden. Die Resonanz aus dieser Praxis auf den 2023eingeführten Auslegungsmechanismus war bislang eine hohe; im Idealfall können die ESRS-Auslegungen der EFRAG ein wichtiges Element im gesamten Normengefüge werden und zu dessen Wirksamkeit beitragen. Die Rahmenbedingungen, unter denen diese Auslegungen erarbeitet werden müssen, sind allerdings alles andere als vorteilhaft. Der Beitrag stellt die Hintergründe der nunmehr erfolgten Veröffentlichungen dar und würdigt deren Inhalte kritisch.