Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist im Januar 2023 in Kraft getreten; ein Jahr später folgten die von der CSRD eingeführten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Damit ist nunmehr der Übergang von der nichtfinanziellen zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung vollzogen. Er geht nicht nur mit einer Erweiterung von Berichtspflichten einher, sondern stellt auch neue Anforderungen an die Führung und die Aufsicht von Unternehmen in der EU (und teils darüber hinaus). Dies zeigt sich am letzten Baustein der dargestellten Nachhaltigkeitsregulatorik, der jetzt im Fokus steht – die Umsetzung der CSRD ins nationale Recht. Der am 22.3.2024 veröffentlichte Referentenentwurf (RefE) zu einem CSRDUmsetzungsgesetz (UmsG) wird im vorliegenden Beitrag dargestellt und gewürdigt.