Die Festlegung der Berichtsgrenzen für eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Anwender vor beträchtliche Herausforderungen. Art 29a CSRD regelt die Integration von Nachhaltigkeitsinformationen in den konsolidierten Konzernlagebericht, welche für das Verständnis der Auswirkungen des Konzerns auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Konzerns erforderlich sind. Dies erfordert eine genaue Abgrenzung, welche Unternehmen als Bestandteil mit einzubeziehen sind. Dies hat nicht nur Folgen für das erzielte Niveau an Transparenz und Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sondern auch für die in der Folge zu implementierenden Datenerhebungs- und Reporting-Prozesse. In diesem Beitrag werden die relevanten Anforderungen näher dargestellt. Zudem wird hervorgehoben, was in der praktischen Umsetzung zu beachten ist, um diese komplexe Aufgabe zu bewältigen.