Baumüller, J. (2024). Referentenentwurf zum CSRD-UmsG. Der Wirtschaftstreuhänder : WT Fachjournal für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 76(3), 206–209.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Die Richtlinie sieht für die Übernahme in das Bilanzrecht der EU-Mitgliedstaaten eine Frist bis zum 6. Juli 2024 vor. Obschon die nationalen Gesetzgeber früh mit diesem Übernahmeprozess starteten, erwies sich die Aufgabe bald als herausfordernder, als es anfangs noch den Eindruck erweckte. Erste Mitgliedstaaten konnten ihre Rechtsumsetzungen zum Jahreswechsel 2023/24 abschließen; in Österreich und Deutschland kam es demgegenüber zu deutliche Verzögerungen gegenüber den ursprünglich kommunizierten Zeitplänen. Im März 2024 gelang es aber immerhin dem deutschen Gesetzgeber, seinen Referentenentwurf (RefE) für ein CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) vorzulegen. Dessen Eckpunkte werden im vorliegenden Beitrag kurz umrissen – und auch hinsichtlich der anstehenden österreichischen Rechtsumsetzung gewürdigt.