Pils, S. (2022). Wohnrechtliche Rahmenbedingungen für die Nachrüstung von Stromerzeugungsanlagen und E-Ladestationen im Mehrparteienhaus [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2022.101545
Die allgegenwärtigen Auswirkungen des Klimawandels und seine drohenden verheerenden Folgen für die gesamte Menschheit machen es notwendig, im Bereich der Mobilität und auf dem Gebäudesektor klimafreundliche Maßnahmen zu forcieren. Der Umstieg von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren auf elektrisch betriebene Fahrzeuge und die großflächige Ausstattung von Hausdächern mit Photovoltaikanlagen sind wichtige Handlungsoptionen, um die zuletzt auf der Klimakonferenz von Glasgow im Jahr 2021 aktualisierten Pariser Klimaziele zu erreichen. Mit der vorliegenden Arbeit wird analysiert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nachrüstung von E-Ladestationen und Photovoltaikanlagen in Mehrparteienhäusern gelten, die im schlichten Miteigentum stehen und dem Regelungsregime des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) unterliegen, und solchen, an denen Wohnungseigentum begründet ist und die daher nach den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes(WEG) handzuhaben sind. Bei der Analyse wird ein vergleichender Ansatz gewählt, sodass laufend Gegenüberstellungen einzelner Regelungsbereiche (zB Änderungsrecht des einzelnen Mit- bzw. Wohnungseigentümers, Verwaltung, Kostentragung) der beiden Regelungsregimes erfolgen. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf die kürzlich erfolgte Novellierung des WEG durch die WEG-Novelle 2022 gelegt. Am Schluss der Arbeit werden drei unterschiedliche Varianten von E-Ladestationen und gängige Formen von Photovoltaikanlagen, deren technische Grundlagen ebenfalls beleuchtet werden, mit ihren rechtlichen Besonderheiten bei der Nachrüstung dargestellt. Im Ergebnis kann gezeigt werden, dass die Möglichkeit zur Nachrüstung von E-Ladestationen und Photovoltaikanlagen im Regelungsregime des ABGB gegenüber solchen im Regelungsbereich des WEG deutlich eingeschränkt sind. Bei eingehender Betrachtung der relevanten wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen ergibt sich jedoch nicht nur für das ABGB, sondern auch für das WEG Reformbedarf.
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Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers