Mit dem Geschäftsjahr 2024 hat die Ära der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung begonnen: Die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) waren bis zur Jahresmitte von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen und bereits anzuwenden. In Österreich ist dies allerdings dem Gesetzgeber nicht gelungen, was zu einer Vielzahl an Auslegungsfragen und Folgeprobleme für österreichische Unternehmen führt. Der vorliegende Beitrag versucht hier einen Problemabriss und leitet Handlungsempfehlungen ab.