WWF, Baumüller, J., Breitmoser, L., & Mayr, J. (2024, September). CSRD in Österreich: Trotz Rechtsunsicherheit ein Muss für Unternehmen [Scientific Brochure]. https://doi.org/10.34726/7019
Die EU-Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wären bis zum 6. Juli 2024 in österreichisches Recht zu übernehmen gewesen. Das angekündigte Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) wurde (vom Parlament) jedoch bis dato noch nicht beschlossen. Dies ist nicht nur für die vorgesehenen Nutzer:innen der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichte ein Problem: Auch für österreichische Unternehmen, die bereits seit dem 1.1.2024 laut CSRD einer Berichtspflicht unterliegen, geht dieses Versäumnis mit gravierenden Rechtsunsicherheiten einher. Der Gesetzgeber ist hier zu einem dringenden Handeln aufgefordert, um diese Nachteile zu mindern. Für die berichtspflichtigen Unternehmen zeigt sich aus der gegenwärtigen Rechtslage, dass die bereits laufenden Implementierungsprojekte zur eigenen Absicherung fortgeführt werden müssen. Auch weitere Entscheidungen – z.B. zur Offenlegung und zur externen Prüfung – sind so zu treffen, dass sie den Anforderungen der CSRD gerecht werden können.