Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der „Konnektivität“, der in ESRS 1 dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür. Dieser hat nicht nur hohe konzeptionelle Bedeutung für die zukünftigen Berichtspflichten, sondern wird in praktischer Hinsicht bereits für die Prüfung und das Enforcement der erstellten Nachhaltigkeitserklärungen eine zentrale Rolle spielen. Um die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern, sind tiefgreifende Änderungen in Unternehmensstrukturen und -abläufen unabdingbar. Dies wird im vorliegenden Beitrag näher dargestellt.