Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen. Zu den Schlüsselfragen, die sich bei den Vorbereitungsarbeiten stellen, zählt jene nach den Berichtsgrenzen – also zur Einheit, die im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet wird. Der folgende Beitrag skizziert die dabei anzustellenden Abwägungen im Kontext einer konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung und soll damit eine Hilfestellung bei der Umsetzung der nicht immer klaren Vorgaben bieten.