Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht vor, dass die ersten europäischen Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2024 Nachhaltigkeitsberichte nach den neuen Berichtsvorgaben vorzulegen haben. In Deutschland aber ist die nationale Umsetzung zuletzt ins Stocken geraten. Dies konfrontiert die von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen mit spezifischen Anwendungsfragen, die im folgenden Beitrag diskutiert und mit Lösungsansätzen verbunden werden.