Posch, B. (2024). Verfall statt Erhalt : Auswirkungen der Bauwerksbuchverpflichtung auf private ZinshauseigentümerInnen [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2024.127267
Die Einführung des Bauwerksbuchs stellt eine bedeutende Veränderung für EigentümerInnen von Altbauten, Im Rahmen des Vollanwendungsbereichs Mietrecht,dar. Diese Arbeit untersucht, inwiefern die Verpflichtung zur Führung eines Bauwerksbuchs langfristig eine finanzielle Belastung für AltbaueigentümerInnen darstellt und wie gut das Bauwerksbuch bereits in der Praxis etabliert ist. Zudem werden die Chancen, Herausforderungen und der Mehrwert des Bauwerksbuchs analysiert. Basierend auf Literatur, Einschätzungen von Fachausschüssen, einem Interview mit der ausführenden Behörde und Befragungen wurden die wesentlichen Aspekte erforscht. Die erwarteten Kosten wurden durch Modellrechnungen ermittelt und repräsentative Daten wurden durch reale Preisprognosen erhoben. Die Ausgaben für die Erstellung des Bauwerksbuchs werden sich bei durchschnittlich erhaltenen Zinshäusern im Rahmen halten. Ein aufgedeckter Instandhaltungsrückstand könnte jedoch zu erheblichen Mehrkosten führen. Seit der letzten Bauordnungsnovelle ist es nahezu unmöglich, Abrisse von Altbauten zu genehmigen. Dies wird die bereits sichtbare Entwicklung hin zu mehr gewerblichen EigentümerInnen weiter verstärken, da diese eher über die notwendige Finanzkraft verfügen, um Altbauten zu sanieren. Die Folge könnte eine Reduktion des Mietangebots sein, da zur Gewinnmaximierung mehr Objekte parifiziert und verkauft werden. Obwohl diese Veränderung zu einer Verteilung von Vermögen führt, wird das Ziel der Regierung, leistbaren Wohnraum zu sichern, nicht erreicht, da sanierte Objekte aufgrund vorherrschender Kreditrichtlinien nur für einen sehr eingeschränkten und privilegierten Personenkreis zugänglich ist. Folglich wird das Bauwerksbuch den Wiener Zinshausmarkt nicht zum Verfall bringen, kann jedoch in mehreren Bereichen zu einschneidenden Problemen führen. Grundsätzlich ist zu bemängeln, dass die Daten der Bauwerksbücher, beispielsweise für die Förderarbeit,nicht vollständig genutzt werden können. Für Fachausschüsse ist entscheidend zu wissen, dass private ZinshauseigentümerInnen und Verwaltungen unzureichend über die bevorstehende Verpflichtung zur Einführung des Bauwerksbuchs informiert sind. Ein erheblicher Informationsbedarf besteht, sodass bis 2027 noch umfassende Aufklärungsarbeit notwendig ist, um Probleme zu vermeiden
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Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers