Hahnenkamp, P. (2024). Grundversorgung für alle in ElWOG und GWG verfassungskonform. Österreichische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, 2, 103–105. http://hdl.handle.net/20.500.12708/209169
Der Verfassungsgerichtshof stellte die Verfassungskonformität der Grundversorgungregelung im
ElWOG sowie im GWG fest. Ausgangspunkt der Anlassverfahren waren die unterschiedlichen
Auslegungsmöglichkeiten des "Allgemeinen Tarifs" der Grundversorgung, zu dem ein
Energielieferant einen Grundversorgungsvertrag mit Haushaltskundinnen und Haushaltskunden
abschließen muss. Der VfGH erkannte, dass die derzeitige Regelung hinreichend klar sei: Der
Grundversorgungstarif entspreche dem Tarif, dem die meisten bestehenden Kund*innen des
jeweiligen Energielieferanten unterliegen, und eben nicht dem Tarif für Neukund*innen. Die
unionsrechtlichen Vorgaben lassen ausreichend Gestaltungsspielraum für eine derartige
Grundversorgungsregelung. Außerdem sei die Regelung sachlich gerechtfertigt, da sie zur
Gewährleistung der Daseinsvorsorge im Energiebereich beitrage und sich der Gesetzgeber dabei
nicht allein auf marktgestützte Preise verlassen müsse. Die Grundversorgungsregelung im ElWOG
und im GWG stellt zwar keine langfristige Lösung in Energiepreiskrisen dar, aber kann aufgrund
der vorliegenden VfGH-Rechtsprechung in Erfüllung ihres Zwecks für die allgemeine
Daseinsvorsorge zunächst einmal leistbare Preise gewährleisten.
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Research Areas:
Urban and Regional Transformation: 40% Climate Neutral, Renewable and Conventional Energy Supply Systems: 20% Beyond TUW-research focus: 40%