Am 13. Jänner 2025 hat das BMJ seinen Entwurf für die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ins österreichische Recht veröffentlicht – das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG). Nachdem der Gesetzgeber bislang säumig gewesen ist, scheint nunmehr der Start in eine neue Zeitrechnung der Nachhaltigkeitstransparenz von Unternehmen nahe. Der vorliegende Beitrag diskutiert Hintergründe und ausgewählte Schwerpunktfragen i.V.m. dem NaBeG-Entwurf. Besonderes Augenmerk erhält schließlich die Frage, mit welchen nächsten Schritten nun zu rechnen ist – da sich auf EU-Ebene bereits die nächste umfassende Reform des Normenrahmens abzeichnet.