In der vorliegenden Arbeit wird die Fragestellung behandelt, welche Nutzlastreserven eines Hotelgebäudes, welches in den 1980er Jahren errichtet wurde, vorhanden sind. Dabei wird zuerst der ökologische und der politische Hintergrund beleuchtet, um die Notwendigkeit der Umnutzung von bestehenden Gebäuden darzulegen. Es zeigt sich, dass speziell in der europäischen Politik viele Ziele gesetzt und Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Klimafreundlichere Wirtschaft zu etablieren (siehe Abschnitt 2.4). Diese Maßnahmen haben mitunterdirekte Auswirkung auf die in der Bauindustrie tätigen Unternehmen. Dazu zählen beispielsweise die Verpflichtungen des Climate Transitionplan, zu denen, ab einer gewissen Unternehmensgröße, die Verringerung des CO2-Ausstoßes gehören. Ebenso gilt die Taxonomieverordnung, die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen lenken soll, weshalb Unternehmen angehalten sind, Mindestschutzmaßnahmen einzuhalten, um weiterhin Investitionen zu erhalten. Die europäische Gebäuderichtlinie hat unter anderem durch die Verpflichtung zur thermischen Sanierung und der daraus resultierenden Senkung des Endenergiebedarfs für Heizung und Kühlung, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Wie der CO2-Ausstoß beeinflusst und verringert werden kann, wird im Abschnitt 2.3 erläutert. Grundlage für Optimierungen ist die Ökobilanz, aus der hervorgeht, wie viel CO2 in einem Gebäude gebunden ist, um daraus Klima-freundlichere Baumaterialien abzuleiten. Des Weiteren kann mithilfe eines materiellen Gebäudepasses, in Kombination mit einer Lebenszyklusanalyse, der Lebenszyklus von Baumaterialien optimiert und diese nach Beendigung ihres Lebenszyklusrecycelt werden. Das Ergebnis ist ein geringerer Ressourcenverbrauch, mit einem geringeren CO2-Fußabdruck. Im nächsten Schritt wird ein Gebäude aus der Bauperiode bezüglich der verwendeten Materialien, Strukturen und Belastungen analysiert (siehe Abschnitt 3). Das Gebäude wird als Hotel mit Parkgarage im Kellergeschoss genutzt, es wurde in Stahlbetonbauweise errichtet und verfügt über drei Kellergeschosse, sowie elf Obergeschosse. Die Gesamthöhe ab der Geländeoberkante, beträgt bis zum First etwa 36 m, die Gebäudebreite beträgt etwa 42 m und die Gebäudelänge beträgt etwa 46,5 m. Ausgesteift wird das Bauwerk über einen Stahlbetonkern, in dem sich sechs Aufzüge, vier Stiegenhäuser, Lagerräume, Gänge, sowie Schächte für die Haustechnik befinden. Die Zwischendecken liegen in allen Geschossen, abgesehen von der Decke über dem Erdgeschoss, auf Schottenwänden, die senkrecht zum Kern stehen und zusätzlich zur Aussteifung beitragen. Im Erdgeschoss sind die Schottenwände durch Stahlbetonstützen ausgewechselt. Die Zwischendecken haben im Regelgeschoss eine Dicke von 27 cm, variieren jedoch in den anderen Geschossen. Die Schottenwände haben eine Dicke von 25 bis 35 cm und die Außenwände haben eine Dicke von 25 cm ab dem Erdgeschoss. Die Außenwand springt ab inklusive des dritten Obergeschosses in den Fensterachsen erkerförmig vor, bleibt bis zum siebenten Obergeschoss regelmäßig erhalten und springt im achten Obergeschoss zurück, wodurch eine Terrasse entsteht. Der Gebäudeabschluss erfolgt über einen Holzpfettendachstuhl mit etwa acht Grad Neigung auf einer Stahlbetondecke. Die Eigenlasten orientieren sich am Eigengewicht der jeweiligen Konstruktion sowie dem Aufbaugewicht der Fußböden, welches im Regelfall in den Zimmern etwa 54 kg/m2 beträgt. Die vorhandene Nutzlast, welche maßgebend für den Nachweis im Grenzzustand der Tragfähigkeit ist, beträgt in den Zimmern der Regelgeschosse 2,80 kN/m2. Ausnahmen gibt es in den anderen Nutzungskategorien, wie exemplarisch den Gängen mit 4,00 kN/m2, den Konferenzräumen mit 4,00 kN/m2 oder der Lobby mit 5,00 kN/m2.Die Nutzlasterhöhung wird in Laststufen von je 50 kg/m2 von 0 bis 200 kg/m2 durchgeführt (siehe Abschnitt 4). Dargestellt sind die resultierenden Auslastungen der Bauteile im Nachweisformat des Eurocode 2, sowie die auftretenden Schnittkräfte und Verformungen. Die Auswertung der Nutzlasterhöhung hat ergeben, dass das Gebäude durchaus über hohe Kapazitätsreserven verfügt (siehe Abschnitt 5). Die Erhöhung der Nutzlast muss jedoch auf manche Bereiche eingeschränkt, sowie andere Bereiche detaillierter betrachtet werden. Die Deckenplatten über dem 8. Obergeschoss können um 200 kg/m2 auf insgesamt 4,80 kN/m2 erhöht werden, ohne dass Versagen eintritt. Die Deckenplatten der Regelgeschosse (Decke über 2. OG bis 7. OG) können um bis 150 kg/m2 auf insgesamt 4,30 kN/m2 erhöht werden, bis rechnerisches Versagen in den oberen Bewehrungslagen über den Zwischenauflagern eintritt. Die Deckenplatte über dem 1. Obergeschoss ist bei bestehender Nutzlast ausreichend tragfähig, muss aber im Feldbereich der Stützen ertüchtigt werden, um eine erhöhte Nutzlast von 4,30 kN/m2 aufnehmen zu können. Die Deckenplatte über dem Erdgeschoss wird wegen der bereits hohen Nutzlast nicht weiter belastet, der Bestand wurde jedoch nachgewiesen. Die Berechnung hat ergeben, dass unter Volllast im Grenzzustand der Tragfähigkeit nicht nur eine Auslastung von 140 Prozent in der oberen Bewehrungslage über den Stützen auftritt, sondern dass es auch zum Durchstanzen einer Stütze durch die Deckenplatte kommt. Die Folge der Überlastung in der oberen Bewehrungslage über den Stützen ist das Ausbilden eines plastischen Moments und eine gleichzeitige Aktivierung der anschließenden Feldbewehrung. Da die Feldbewehrung eine Auslastung von 40 Prozent aufweist, sind genügend Tragfähigkeitskapazitäten übrig, um das erhöhte Feldmoment aufzunehmen. Die mangelnde Tragfähigkeit der Decke über dem Erdgeschoss gegen Durchstanzen resultiert hingegen aus einer fehlenden Durchstanzbewehrung. Dies erscheint aufgrund des Vorhandenseins von Durchstanzbewehrung in anderen Bauteilen als unlogisch. Es wird daher vermutet, dass die Plansammlung der Ausführungspläne nicht vollständig und eine Durchstanzbewehrung sehr wohl vorhanden ist. Um einen statischen Nachweis der Tragfähigkeit zu erbringen, ist daher eine Ortung der Durchstanzbewehrung im Bereich der versagenden Decke erforderlich. Die weiteren Bauteile wie Wände und Stützen im Erdgeschoss weisen, bei einer Nutzlasterhöhung von 200 kg/m2 auf 4,80 kN/m2 eine maximale Auslastung von 63 Prozent auf und sind deshalbausreichend tragfähig. Die zulässigen Nutzlasten sind in Abb. 5.27 ersichtlich. Daher ist eine Nutzlasterhöhung in den meisten Bereichen des Gebäudes prinzipiell möglich, Detailnachweise müssen jedoch noch erbracht werden. Alternative Nutzungen mit höherer erforderlicher Nutzlast sind somit aus statischer Sicht möglich.