Die Festlegung der Berichtsgrenzen ist ein zentraler Schritt im Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD/ESRS. Doch nicht immer sind die darin enthaltenen Vorgaben klar. Besonders problematisch gestaltet sich in der Praxis die Anwendung des Konzepts der „operativen Kontrolle“, da dieses in der Finanzberichterstattung kein direktes Äquivalent hat.[1] Der vorliegende Beitrag befasst sich mit diesem und stellt einerseits seine Hintergründe und Implikationen dar, andererseits werden Indikatoren vorgestellt, auf deren Grundlage das Vorliegen von operativer Kontrolle klarer in der Praxis beurteilt werden kann.