Trotz fehlender nationaler Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) haben österreichische Unternehmen der sogenannten „ersten Welle“ deren Vorgaben im Geschäftsjahr 2024 bereits angewandt. Dies gilt im Besonderen für den Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit, der das „Herzstück“ der Berichtspflichten darstellt und der in den, von der CSRD eingeführten, European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert wird. Auf Basis dieses Grundsatzes werden die Themen identifiziert, auf die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung einzugehen ist - und die damit auch in den Fokus der Steuerungsmaßnahmen eines Unternehmens rücken. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Wesentlichkeitsanalyse widmet sich eine neue Studie des WWF in Kooperation mit der TU Wien der Frage, wie der Wesentlichkeitsgrundsatz in den ersten Nachhaltigkeitsberichten nach ESRS angewandt wurde. Der vorliegende Beitrag stellt relevante Ergebnisse für Österreich vor und diskutiert sie.