Pinter, K. (2025). Bürgerfreundliche staatliche Überwachung am Beispiel von Vorratsdatenspeicherung im Spannungsfeld mit kommerzieller digitaler Überwachung : Perspektiven und Ansatzpunkte aus Sicht von Expertinnen und Experten. [Dissertation, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2025.133290
Vorratsdatenspeicherung; user tracking; kommerzielle Überwachung; Grundrechte; Demokratie; Rechtsstaat
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Vorratsdatenspeicherung; user tracking; kommerzielle Überwachung; Grundrechte
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Abstract:
Betroffen von Überwachungsmaßnahmen sind alle Bürgerinnen und Bürger eines Staates, so auch in Österreich. In der Regel wird dadurch in die Privatsphäre eingegriffen. Österreich hat eine bewegte Geschichte in diesem Bereich, bereits im damaligen Kaisertum wurde überwacht. Das „Mainzer Informationsbüro“ gilt als erster Geheimdienst der Welt. Als Beispiel von staatlicher Überwachung wird die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 herangezogen. Diese sah die Einführung einer anlasslosen und flächendeckenden Speicherung von Vorratsdaten vor. Befürworter dieser Maßnahmen sahen ein effizientes Mittel zur Strafverfolgung und Bekämpfung von schweren Straftaten. Hingegen orteten Kritiker einen unzulässigen Eingriff in die tägliche Kommunikation unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger. Durch diese Richtlinie hatte die EU also akuten Diskussionsbedarf geschaffen. Schlussendlich wurde die VDS in Österreich am 1.4.2012 durch eine Novelle im TKG zwar eingeführt, später jedoch wieder aufgehoben. Aus diesen Überlegungen gestaltet sich die Frage, ob eine „bürgerfreundliche“ staatliche Überwachung überhaupt möglich sein kann. Dabei wird RTD als empirische Methode verwendet. Der Begriff „bürgerfreundliche Überwachung“ ist bewusst als akademische Provokation gewählt, um die Voraussetzungen für eine angeregte Diskussion im Rahmen des Entstehungsprozesses der vorliegenden Arbeit zu schaffen. In der Befragung von Expertinnen und Experten zeigt sich, dass eine staatliche oder kommerzielle Überwachung nicht „bürgerfreundlich“ sein kann, jedoch unter Einschränkungen eine Annäherung möglich ist. Es besteht jedenfalls ein Spannungsfeld, denn die Grenzen zwischen „Nutzen“ und „Gefahr“ sind fließend. Die Expertinnen und Experten kommen mehrheitlich zum Schluss, dass Rechtsstaatlichkeit, Demokratie,Transparenz, Betroffenenrechte und Auditmöglichkeiten gegeben sein müssen, um dem Ziel der Bürgerfreundlichkeit im Zuge der digitalen Überwachung näherzukommen.„Quis custodiet ipsos custodes?“, frei übersetzt „Wer überwacht die Überwacher?“, ist einer der Ansätze. Eine offene und ehrliche Diskussionskultur wird weiterhin dazu beitragen, die Balance zwischen Sicherheit und Überwachung zu finden.