Unternehmen in der EU bereiteten sich im Jahr 2024 auf die erstmalige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben von CSRD und ESRS vor. Jene von ihnen, die der sogenannten „Welle 1“ zuzurechnen sind, veröffentlichten inzwischen ihre ersten Berichte und treffen für ihre zweite Berichtssaison Vorkehrungen. Weitaus mehr Unternehmen, die demgegenüber erst für das Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig gewesen wären, profitieren nunmehr „dank“ der Omnibus-Initiative von einer Verzögerung, sind aber dennoch gut beraten, Vorkehrungen für eine spätere Berichterstattung zu treffen. Die Erfahrungen, die von Anwendern bisher gesammelt werden konnten, stellen in allen Fällen eine wertvolle Grundlage dar, um die Effizienz der Berichterstattungsprozesse zu verbessern. Im vorliegenden Beitrag werden die Ergebnisse einer empirischen Studie vorgestellt, die sich der Erhebung solcher Erfahrungen widmete und damit bewährte Praxiszugänge aufzeigt.