Unternehmen sind durch die CSRD und den zugehörigen sozialen ESRS zunehmend gefordert, konkrete Parameter zur Situation ihrer Beschäftigten offenzulegen. Der überarbeitete ESRS S1–10 „Social Protection“. Die Offenlegung verlangt die Information, ob Beschäftigte durch Sozialschutzleistungen abgesichert sind und, sofern dies nicht der Fall ist, in welchen Ländern entsprechende Lücken bestehen. Das Ziel des Standards ist es darzustellen, ob die Beschäftigten des Unternehmens im Hinblick auf die vier zentralen Lebensereignisse Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle und Elternzeit durch den Zugang zu Gesundheitsversorgung sowie Einkommenssicherung geschützt sind. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Organisationen die Abdeckung ihrer Standorte mithilfe zweier etablierter Länderbenchmarks systematisch bewerten und berichten können.