Am 5. Februar 2026 wurde vom Bundesrat das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) beschlossen. Damit erfolgt – mit einiger Verspätung – die Übernahme der Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das österreichische Bilanzrecht; eine erste sog. „Welle“ an Anwendern wird bereits mit unmittelbarer Wirksamkeit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den neuen Vorgaben verpflichtet. Der vorliegende Beitrag skizziert die Hintergründe der nunmehrigen Gesetzeswerdungen und die wichtigsten Implikationen, die sich für Unternehmen ergeben.