Baumüller, J., Niklas, A., & Werfring, A. (2026). Nachhaltigkeitsberichterstattung und Betriebsrat – Neue Anforderungen durch das NaBeG. Aufsichtsrat aktuell, 22(2), 50–54.
Am 19.2.2026 trat das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) in Kraft. Mit rund anderthalb Jahren Verspätung wurden damit die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht übernommen. Über Berichtspflichten hinaus werden auch Bestimmungen eingeführt, die Auswirkungen auf die Governance von Unternehmen haben. Eine solche Bestimmung betrifft die Informations-, Interventions- und Beratungsrechte des Betriebsrats gemäß § 108 ArbVG. Diese steht im Zentrum dieses Beitrags, in dem die neuen Anforderungen kurz umrissen und wichtige Zweifelsfragen, die sich bei der Implementierung in der Praxis stellen, diskutiert werden.