Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde in Österreich gleichwie in Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt. Nach rund anderthalbjähriger Verzögerung konnte das österreichische Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) allerdings noch für die ausklingende Berichtssaison zum Geschäftsjahr 2025 verabschiedet werden. Die damit geschaffene Rechtslage ist freilich nicht nur im Lichte der Omnibus-Initiative reformbedürftig; sie stellt dennoch eine wichtige Weichenstellung dar und bietet damit vor allem den von der CSRD betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit. Für den weiterhin andauernden Diskurs in Deutschland lassen sich wichtige Lösungsansätze für Umsetzungsprobleme entnehmen. Die Hintergründe und Kerninhalte des NaBeG sowie die weiteren erwarteten Entwicklungen werden in Folge dargestellt.