Schwetz, W. (2019). Wirtschaftliche und rechtliche Implikationen aufsichtsbehördlicher Maßnahmen in Zusammenhang mit Anteilstransaktionen an gemeinnützigen Bauvereinigungen [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2019.72082
Dem Rechtsrahmen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) sind im Bundesgebiet 186 Unternehmen unterworfen, deren Verwaltungsbestand ca. 900.000 Wohneinheiten umfasst. Die Gesetzesmaterie selbst gliedert sich in einen öffentlichrechtlichen sowie einen wohnzivilrechtlichen Teil. Wobei ausgewählten Aspekten des Ersteren und deren historischer Entwicklung das Augenmerk der gegenständlichen Arbeit gilt. Der Versuch einer Lokalisierung von Traditionssträngen dient dazu, die Intentionen des (auch historischen) Gesetzgebers darzustellen und hierdurch einen Beitrag zu einer praxisnahen und rechtskonformen Anwendung der aktuell geltenden Bestimmungen zu leisten. Intentionen des Gesetzgebers insbesondere im aufsichtsrechtlichen Bereich zu kennen, darf der Autor für sich beanspruchen, da er die Ehre hatte die gegenwärtig jüngste Novelle der Gesetzesmaterie in ihrer Entstehung und konkreten Ausformung aktiv in der Rolle eines Experten zu begleiten. Der Eigentümerkreis sowie das Zustandekommen einer rechtswirksamen Eigentümerschaft sind innerhalb des Wirkungskreises des WGG teils sehr eng gefassten Regularien unterworfen. Dazu zählt der Ausschluss von Personen, die als Angehörige des Baugewerbes bezeichnet werden aus dominierenden Positionen ebenso, wie eine gesetzlich exakte Definition des Kaufpreises oder die Offenlegung von Treuhandschaften in der Eigentümerstruktur sowie das Erfordernis einer Genehmigung durch die örtlich zuständige Landesregierung. Für den Fall regelwidriger Abweichungen sind unterschiedliche, abgestufte Konsequenzen vorgesehen, deren Bandbreite von einem formlosen Auftrag zur Mängelbehebung, über eine faktische Abwicklung der betroffenen Gesellschaft oder die Entsendung eines Regierungskommissärs bis hin zur Verstaatlichung von Unternehmen reicht. Dieser strikte Handlungsrahmen findet sein rechtliches Fundament im sogenannten "Volkswohnungswesen", das in Art 11 Abs. 1 Z 3 B-VG verankert ist und in dessen Dienst die gemeinnützige Wohnungswirtschaft gestellt ist. Rechtskonformem Zustandekommen von Eigentümerstrukturen kommt besondere Bedeutung beim Erhalt für dieses Instrument der Daseinsvorsorge zu. Der Autor ist bestrebt im Rahmen dieser Arbeit seinen Beitrag dazu zu leisten.
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Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers