Grubhofer, B. (2018). Risikomanagement von österreichischen offenen Immobilienfonds - Regulatorische Vorgaben zur Reduzierung des Risikos der Anleger [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2018.55710
Mit Etablierung von offenen Immobilienfonds in Österreich in 2003 wurde eine weitere Möglichkeit zur indirekten Investition in Immobilien geschaffen. Für Anleger ist die Vermögensanlage in diese Wertpapiere – wie auch in andere indirekte Immobilienveranlagungen – mit gewissen Risiken verbunden. Im Zuge der erstmaligen Erlassung sowie der laufenden Adaptierungen des Immobilieninvestmentfonds-Gesetzes sowie durch Erlassung weitere Gesetze mit Auswirkungen auf die Immobilienfondsveranlagung haben nationale wie internationale Gesetzgeber gewisse Rahmenbedingungen für das Steuern und Managen der mit dieser Veranlagung verbundenen Risiken definiert. In diversen Kommentaren und Bearbeitungen zum Immobilieninvestmentfondsgesetz und dem Produkt „offener Immobilienfonds“ wurden zwar die Anforderungen an das Risikomanagementsystem beschrieben. Es gibt jedoch keine Untersuchung, die die regulatorischen risikosteuernden Vorgaben für offene Immobilienfonds in einer vergleichenden Darstellung mit den Vorgaben bei anderen indirekten Immobilienveranlagungen aufbereitet. Zentrale Hypothese dieser Arbeit ist, dass der Gesetzgeber risikosteuernde Maßnahmen zugunsten der Anleger von offenen Immobilienfonds im Vergleich zu anderen indirekten Immobilienveranlagungen definiert hat. Die Bearbeitung und Aufbereitung der Thematik erfolgt zunächst in der Beschreibung des Produktes Immobilieninvestmentfonds und die anderen Produkte indirekter Immobilienveranlagungen und der Grundlagen für Risikomanagementsysteme auf Basis von Literaturrecherchen. Die konkrete inhaltliche Aufbereitung des Thesenschwerpunktes „Risikosteuerung“ erfolgt mittels Prüfung und Vergleich der diversen rechtlichen Grundlagen (AIFMG, AktG, BWG, ImmoInvFG, KMG, etc.) sowie umfassender Recherche unterschiedlichster Unterlagen und Informationen der Produktanbieter. Das Ergebnis der Arbeit zeigt, dass der nationale Gesetzgeber mit dem Immobilien-Investmentfondsgesetz in einigen Bereichen im Interesse der Anleger und im Vergleich zu anderen indirekten Immobilienveranlagungen weitergehendere risikosteuernde Maßnahmen umgesetzt hat. Diese sind beispielsweise die Definition des Anlagevermögens als Sondervermögen, die rechtlich verpflichtende Definition der Risikostreuung in qualitativer und quantitativer Hinsicht sowie auf Portfolioebene konkrete Grenzwerte zur Liquiditätssteuerung.
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Mit Etablierung von offenen Immobilienfonds in Österreich in 2003 wurde eine weitere Möglichkeit zur indirekten Investition in Immobilien geschaffen. Für Anleger ist die Vermögensanlage in diese Wertpapiere – wie auch in andere indirekte Immobilienveranlagungen – mit gewissen Risiken verbunden. Im Zuge der erstmaligen Erlassung sowie der laufenden Adaptierungen des Immobilieninvestmentfonds-Gesetzes sowie durch Erlassung weitere Gesetze mit Auswirkungen auf die Immobilienfondsveranlagung haben nationale wie internationale Gesetzgeber gewisse Rahmenbedingungen für das Steuern und Managen der mit dieser Veranlagung verbundenen Risiken definiert. In diversen Kommentaren und Bearbeitungen zum Immobilieninvestmentfondsgesetz und dem Produkt „offener Immobilienfonds“ wurden zwar die Anforderungen an das Risikomanagementsystem beschrieben.