Hartmann, M. (2014). Verursachergerechte Darstellung und Verrechnung der für die Nutzung von Immobilien anfallenden gewichtigsten Kosten - Heizung, Wartung, Strom - in der Kosten- u. Leistungsrechnung innerhalb eines Unternehmens, am Beispiel von standardisierten Bürogebäuden (keine Sonderimmobilien) [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2014.24745
Verursachergerechte Zurechnung von Immobilienbetriebskosten; Kosten-u. Leistungsrechnung; Kostenstellen; Kostenträger
de
Abstract:
Inhalt: Um die Kosten beeinflussen zu können muss man wissen wo und wofür die Kosten entstehen. Diese Fragen beantwortet die Kostenzurechnung in der Kostenstellen-u. Kostenträgerrechnungsphase. Bezogen auf die Praxis in der Immobilienwirtschaft ist zuerst der Kostenträger als Produkt oder Leistung zu definieren. Aus Vermietersicht stellt diesen die jeweils autonom vermietbare Mieteinheit als bereitstellende Leistung dar. Die Kostenstellen sind letztendlich jene Orte, wo die Kosten entstehen. Im Hinblick der, dieser Untersuchung zugrunde liegenden Betriebskostenarten sind es vorrangig die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung. Hintergrund: Der Anteil immobilienspezifischer Kosten während deren Nutzung ist sowohl bei PROPERTY-, als auch NON-PROPERTY-Unternehmen bedeutend. Selbst in produzierenden Unternehmen als NON-PROPERTY-Unternehmen sind Aufwendungen im Zusammenhang mit Immobilien der zweitgrößte Kostenfaktor nach den Personalkosten. Hypothese: Aus Vermietersicht sind welche Voraussetzungen zu schaffen, damit eine möglichst genaue und verursachungsgetreue, über eine innerbetriebliche Kostenrechnung einfache Zurechnung der entstandenen Betriebskosten auf den Kostenträger Mietobjekt erfolgen kann? Methode u. Belege: Zuerst wird untersucht, worauf zu achten ist, dass Produkte oder Leistungsbereitstellungen als Kostenträger mit jenen Kosten belastet werden, die für deren Herstellung bzw. Verwendung aufzuwenden sind. Der zweite Hauptteil beschäftigt sich mit den technischen Hilfsmittel (Einrichtungen und Dokumentationen) die notwendig sind, um Kostenzuweisung produktspezifischen zuordnen zu können. Aufgrund des vorwiegenden Bedarfs der Zurechnung im Bereich der Gewerbeimmobilien stützt sich diese Arbeit auf Büroobjekte gem. ÖNORM B 1801-3 Tabelle 1, konkret auf den Objekttyp 2.01 -Bürogebäude-. Wobei von einem Standard-Bürogebäude ausgegangen wird. These Diese Arbeit soll verdeutlichen, worauf es ankommt, Kosten zielgerichtet den Verursachern und letztendlich Kostenträgern zuzuordnen und welcher technische Aufwand dahinter stecken kann.
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Inhalt: Um die Kosten beeinflussen zu können muss man wissen wo und wofür die Kosten entstehen. Diese Fragen beantwortet die Kostenzurechnung in der Kostenstellen-u. Kostenträgerrechnungsphase. Bezogen auf die Praxis in der Immobilienwirtschaft ist zuerst der Kostenträger als Produkt oder Leistung zu definieren. Aus Vermietersicht stellt diesen die jeweils autonom vermietbare Mieteinheit als bereitstellende Leistung dar. Die Kostenstellen sind letztendlich jene Orte, wo die Kosten entstehen. Im Hinblick der, dieser Untersuchung zugrunde liegenden Betriebskostenarten sind es vorrangig die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung. Hintergrund: Der Anteil immobilienspezifischer Kosten während deren Nutzung ist sowohl bei PROPERTY-, als auch NON-PROPERTY-Unternehmen bedeutend. Selbst in produzierenden Unternehmen als NON-PROPERTY-Unternehmen sind Aufwendungen im Zusammenhang mit Immobilien der zweitgrößte Kostenfaktor nach den Personalkosten. Hypothese: Aus Vermietersicht sind welche Voraussetzungen zu schaffen, damit eine möglichst genaue und verursachungsgetreue, über eine innerbetriebliche Kostenrechnung einfache Zurechnung der entstandenen Betriebskosten auf den Kostenträger Mietobjekt erfolgen kann? Methode u. Belege: Zuerst wird untersucht, worauf zu achten ist, dass Produkte oder Leistungsbereitstellungen als Kostenträger mit jenen Kosten belastet werden, die für deren Herstellung bzw. Verwendung aufzuwenden sind. Der zweite Hauptteil beschäftigt sich mit den technischen Hilfsmittel (Einrichtungen und Dokumentationen) die notwendig sind, um Kostenzuweisung produktspezifischen zuordnen zu können. Aufgrund des vorwiegenden Bedarfs der Zurechnung im Bereich der Gewerbeimmobilien stützt sich diese Arbeit auf Büroobjekte gem. ÖNORM B 1801-3 Tabelle 1, konkret auf den Objekttyp 2.01