Bayer, A. (2015). Grundzüge des Ausländergrunderwerbs in Tirol : unter besonderer Berücksichtigung des Tiroler Grundverkehrsgesetzes [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2015.29383
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person einschließlich Ausländer Immobilien (bebautes bzw. unbebautes Grundstück, Haus oder Wohnung) in Österreich erwerben. Dabei müssen allerdings die Besonderheiten des österreichischen Rechts berücksichtigt werden. Bis zum endgültigen Eigentumserwerb müssen mehrere Aspekte beachtet werden, wie z.B. der Abschluss des Kaufvertrages, die Eintragung im Grundbuch, die Einhaltung der Bestimmungen des jeweiligen Grundverkehrsgesetzes, eventuell auf dem Grundstück haftende Belastungen und diverse steuerliche Aspekte. Für eine Eigentumsübertragung ist der Abschluss eines Kaufvertrages notwendig, welche eine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über Kaufgegenstand und Preis, sowie sonstige Nebenbestimmungen, vorsieht. Damit ein Kaufvertrag im Grundbuch -verbüchert- werden kann, ist eine schriftliche Urkunde erforderlich, in der die Unterschriften entweder gerichtlich oder notariell beglaubigt wurden. Mit Eintragung im Grundbuch genießen die darin enthaltenen Eintragungen besonderen Schutz, da sich jedermann auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit verlassen darf. Vor Erwerb einer Liegenschaft sollte unbedingt geprüft werden, ob diverse Belastungen hinsichtlich der Liegenschaft (z.B. Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Bestandrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote, etc.) im Grundbuch eingetragen sind. Auch sollte die Liegenschaft besichtigt werden, ob offenkundige Lasten (z.B. Wegerechte) erkennbar sind, welche nicht im Grundbuch eingetragen sind. In Tirol bedarf der Erwerb einer Immobilie unter Umständen einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung. Das Grundverkehrsgesetz für Tirol regelt den Grunderwerb durch Inländer und enthält darüber hinaus auch Regelungen für Ausländer. Für den Rechtserwerb durch Ausländer aus Drittstaaten sieht das Grundverkehrsgesetz ein Genehmigungsverfahren mit Erteilung eines Genehmigungsbescheids oder eines Negativattests vor. EU-Bürger sind aufgrund der europarechtlichen Grundfreiheiten Inländer gleichgestellt. Überdies sieht das Grundverkehrsgesetz auch Beschränkungen hinsichtlich des Erwerbs von Ferien- und Zweitwohnsitzen vor. Die Erfüllung der grundverkehrsbehördlichen Bestimmungen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Grunderwerb in Österreich.